Wir beraten und vertreten Sie umfassend in allen mietrechtlichen Angelegenheiten – außergerichtlich wie gerichtlich. Dazu gehören insbesondere:
Abschluss und Kündigung von Mietverhältnissen
Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen bei Mietmängeln
Mieterhöhungen und Mietanpassungen
Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen
Räumungsklagen
Prüfung und Anfechtung von Nebenkostenabrechnungen
Auch bei grundstücksrechtlichem Bezug stehen wir Ihnen zur Seite, insbesondere im:
Nachbarschaftsrecht
Streitigkeiten wegen Grenzüberschreitungen
Konflikten aufgrund von Lärm- und Luftemissionen
Im Bereich des Grundstücksrechts beraten und vertreten wir Sie bei:
Kaufrechtlicher Beratung beim Erwerb und bei der Veräußerung von Immobilien
Feststellung, Überprüfung und Geltendmachung tatsächlicher und rechtlicher Mängel
Rückabwicklung von Immobilienkaufverträgen
Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen
Insbesondere im Bergschadensbereich bieten wir:
Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung gegenüber Bergbaubetrieben wie RWE und RAG
Feststellung und Dokumentation von Bergbauschäden
Enge Zusammenarbeit mit erfahrenen, unabhängigen Sachverständigen im Rhein-Sieg-Kreis und im Ruhrgebiet – auch überregional tätig
Gerne stehen wir Ihnen für eine individuelle Beratung zur Verfügung und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine zielgerichtete Strategie zur Wahrung und Durchsetzung Ihrer Rechte.