Familienrecht
Ich befasse mich seit vielen Jahren schwerpunktmäßig mit allen Fragestellungen des Familienrechts.
Das Familienrecht umfasst
- das Eherecht,
- das Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und
- das Verwandschaftsrecht.
Von besonderer Bedeutung für die anwaltliche Praxis im Familienrecht sind insbesondere:
- das Scheidungsrecht, wobei wir Sie im Vorfeld über Trennungsfolgen beraten und im Ernstfall das Scheidungsverfahren sowohl einverständlich als auch streitig durchführen;
- die Vermögensauseinandersetzung im Falle der Scheidung,
- der Versorgungsausgleich und
- das Unterhaltrecht, nämlich:
- Kindesunterhalt
- Ehegattenunterhalt
- Unterhalt nicht miteinander verheirateter Eltern
- Unterhalt unter Lebenspartnern
- sowie schließlich das Sorge - und Umgangsrecht
- Ehelichkeitsanfechtung und - überprüfung, auch vorgerichtlich
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