Familienrecht

Ich  befasse mich seit vielen Jahren schwerpunktmäßig mit allen Fragestellungen des Familienrechts.

Das Familienrecht umfasst

  • das Eherecht,
  • das Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und
  • das Verwandschaftsrecht.

 

Von besonderer Bedeutung für die anwaltliche Praxis im Familienrecht sind insbesondere:
  • das Scheidungsrecht, wobei wir Sie im Vorfeld über Trennungsfolgen beraten und im Ernstfall das Scheidungsverfahren sowohl einverständlich als auch streitig durchführen;
  • die Vermögensauseinandersetzung im Falle der Scheidung,
  • der Versorgungsausgleich und
  • das Unterhaltrecht, nämlich:
    • Kindesunterhalt
    • Ehegattenunterhalt
    • Unterhalt nicht miteinander verheirateter Eltern
    • Unterhalt unter Lebenspartnern
  • sowie schließlich das Sorge - und Umgangsrecht
  • Ehelichkeitsanfechtung und - überprüfung, auch vorgerichtlich
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